Grundstücksentwässerung
Die Abwasserentsorgung beginnt auf jedem einzelnen Grundstück und führt über die öffentliche Kanalisation bis zur Kläranlage. Die privaten Leitungen und Kanäle sind ein wichtiger Bestandteil des gesamten Entwässerungssystems. Zur Verdeutlichung der Größenordnungen:
- Die öffentlichen Kanäle in Deutschland haben eine Länge von ca. 550.000 km.
- Die Gesamtlänge aller privaten Leitungen wird auf das zwei- bis dreifache der öffentlichen Kanäle geschätzt!
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In diesem Gesamtsystem aus privaten und öffentlichen Abwasserleitungen gibt es wechselseitige Einflüsse. So können beispielsweise Verstopfungen im öffentlichen Hauptkanal zu einem Rückstau in die privaten Anschlusskanälen führen. Umgekehrt sind aber aufwändige Sanierungsmaßnahmen am öffentlichen Kanal häufig wirkungslos, wenn die Anschlussleitungen nicht dicht sind.
Die Kommunen haben die gesetzliche Pflicht, ihre Bürger in Entwässerungsfragen zu beraten. Die Grundstücksentwässerungsleitungen liegen im Verantwortungsbereich des Grundstückseigentümers! Die Grundstückseigentümer sollen mit diesen Aufgaben nicht allein gelassen werden.
Aus diesem aktuellen Anlass stellt das Kommunale Netzwerk Abwasser – KomNetAbwasser, eine Initiative von NRW-Städten in Zusammenarbeit mit der Stadt Alsdorf, diese Internetseite mit neutralen und unabhängigen Informationen für Hauseigentümer zur Verfügung.
Abwasserableitung
Wo fällt auf dem Grundstück Abwasser an?
Abwasser setzt sich aus Schmutzwasser und Regenwasser zusammen, welches in den öffentlichen Kanal eingeleitet wird.
Schmutzwasser fällt bei allen an das Entwässerungssystem angeschlossenen Entwässerungsgegenständen in Küche, Bad oder Waschküche und in industriellen und gewerblichen Betrieben an.
Kann das Regenwasser von Dachflächen und befestigten Flächen nicht versickern oder z.B. zur Gartenbewässerung genutzt werden, so wird es gesammelt und ebenfalls in den Kanal abgeleitet. Dieses Regenwasser gilt dann auch als Abwasser.
Was versteht man unter Grundstücksentwässerung?
Der Begriff Grundstücksentwässerung beinhaltet das gesamte System zur Ableitung des Schmutz- und Regenwassers auf dem Grundstück hin zum öffentlichen Kanal oder auch zu einer Kleinkläranlage oder Versickerungsanlage.
Dazu gehören Leitungen, Kanäle und Regenrinnen, aber auch Schächte und Revisionsöffnungen sowohl außerhalb des Gebäudes als auch unterhalb der Fundamente und Bodenplatte des Gebäudes.
Auch Zuleitungen zu einer Kleinkläranlage sowie zu einer abflusslosen Sammelgrube gehören dazu.
Was sind Grundleitungen und Anschlusskanäle?
Die Grundleitung ist die Hauptsammelleitung des privaten Netzes unter dem Gebäude oder im Erdreich, welche das anfallende Abwasser der Anschlussleitung zuführt.
Die Anschlussleitung ist der Teil des privaten Netzes, ab dem nur noch eine Leitung das Abwasser gesammelt in Richtung des öffentlichen Kanals leitet..
Grundleitungen und Anschlussleitungen sind in der Regel aus den Materialien
Steinzeug oder PVC, seltener auch aus Guss mit einem Durchmesser von 80 bis 150 mm.
Zu Wartungs- und Kontrollzwecken sind innerhalb des Gebäudes Revisionsöffnungen sinnvoll. Auf dem Grundstück, sollte ein Kontrollschacht als Zugang zur Abwasserleitung gebaut sein. Fehlt er, können die Kommunen den Bau eines Kontrollschachtes per Satzung von dem Grundstückseigentümer verlangen.
Für bauliche Maßnahmen im allgemeinen Verkehrsraum ist immer eine Genehmigung beim Eigenbetrieb Technische Dienste einzuholen!
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Rückstausicherung
Rückstau
Jeder Grundstückseigentümer hat sich gegen Rückstau aus dem Kanalnetz zu schützen. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie hier.
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Drainagen
Was sind Drainagen?
Drainagen sind gelochte, geschlitzte oder poröse Rohre, über die unterirdisch Grund- oder Sickerwasser abgeleitet wird (z.B. zur Trockenhaltung von Böden, aber auch zum Feuchteschutz von Kellern).
In der Regel werden Drainagen unterhalb der Grundplatte im Aushubzwickel rund um das Gebäude vorgesehen. Zur Spülung der Leitung sollten Spülschächte vorgesehen werden, die jeweils an den Eckpunkten anzuordnen sind.
Darf die Hausdrainage an die Kanalisation angeschlossen werden?
Das in den Drainagen gesammelte und abgeleitete Sickerwasser muss entweder in ein angrenzendes Gewässer oder ein Versickerungssystem eingeleitet werden.
Achtung: Generell gilt, dass Drainagewasser nicht in die Kanalisation eingeleitet werden darf!
Wie sind Gebäude gegen Grund- und Schichtenwasser zu schützen?
Die Wahl der Schutzmaßnahmen hängt ganz wesentlich von der Bodenart und dem zu erwartenden Wasseranfall (Grundwasser, Bodenfeuchtigkeit und Sickerwasser) ab und ist im Einzelfall festzulegen.
Bei den Maßnahmen zum Schutz eines Gebäudes gegen Grund- und Schichtenwasser ist zu unterscheiden, ob es sich um einen Neubau oder ein bestehendes Gebäude handelt.
Grundsätzlich sind alle Maßnahmen, die für den Neubau geeignet sind, auch bei bestehenden Gebäuden einsetzbar, aber häufig mit einem erheblich höheren Aufwand.
Ganz wesentlich bei der Festlegung der Abdichtungs- und Schutzmaßnahmen ist, ob stauendes oder nichtstauendes Wasser zu erwarten ist.
Ist der Keller nicht staunässegefährdet, so werden die Wände durch horizontale und vertikale Abdichtungen auf Bitumen- oder Kunststoffbasis geschützt. Zusätzlich kann eine Drainage angeordnet werden, um zu verhindern, dass sich Wasser vor der Kelleraußenwand aufstaut.
Liegt der Keller im Grundwasser oder im Bereich aufgestauten Sickerwassers, so kann die Abdichtung durch den Bau einer „schwarzen“ oder einer „weißen“ Wanne erfolgen. Bei der „schwarzen“ Wanne werden alle mit dem Erdreich in Verbindung stehenden Bauteile mit Abdichtungen auf Bitumenbasis versehen.
Bei der Variante der „weißen“ Wanne wird der Keller aus einem Spezial-Beton gebaut, der einen hohen Wassereindringwiderstand hat. Das nachträgliche Abdichten ist in diesem Fall sehr schwierig und aufwändig.
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Regenwasserwirtschaft
Wohin mit dem Regenwasser?
In unbebauten Gebieten existiert ein natürlicher Wasserkreislauf. Der größte Teil des anfallenden Niederschlages versickert oder verdunstet. Nur ein geringer Teil des Regenwassers läuft auf der Oberfläche ab.
Durch Versiegelung von Flächen bei Gebäuden, Parkplätzen und Straßen kann das Regenwasser nicht mehr versickern und gelangt in die Kanalisation. Insbesondere auch weil es in den letzten Jahren zu immer heftigeren Regenfällen kommt, sind die Kanäle häufig überlastet. Es kommt häufiger zu Überflutungen.
Deshalb fordert der Gesetzgeber, dass bei Neubauten das Regenwasser i.d.R. auf dem Grundstück zurückzuhalten ist (§ 51a Landeswassergesetz NRW). Regenwasser ist allgemeinwohlverträglich zu versickern. Aber auch bei bestehenden Bebauungen macht es Sinn, über eine Reduzierung oder Abkopplung des Regenwassers vom Kanalnetz nachzudenken.
Informieren Sie sich bitte direkt beim Eigenbetrieb Technische Dienste, ob im Einzelfall eine Abkopplung möglich ist! Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist zu beantragen (§ 8 Wasserhaushaltsgesetz WHG).
Welche Vorteile hat es, das Regenwasser nicht in den Kanal einzuleiten?
Ein natürlicher Wasserkreislauf sorgt für ein günstiges und ausgewogenes Kleinklima. Wenn weniger Regenwasser zentral und gebündelt abgeleitet wird, wirkt sich das positiv auf Anzahl und Ausmaß der Hochwasserereignisse und Überschwemmungen aus. Außerdem können Anlagen zur Abwasserableitung und –reinigung kleiner dimensioniert werden.
Neben den Umweltaspekten hat die Rückhaltung von Regenwasser für den Grundstückseigentümer aber auch wirtschaftliche Vorteile. Durch die Nutzung von Regenwasser, z.B. für die Gartenbewässerung, kann das teure Trinkwasser eingespart werden. Außerdem lassen sich in Alsdorf die Entwässerungskosten senken, indem weniger Flächen an die Kanalisation angeschlossen werden.
Regenwasser ist viel zu wertvoll für den Kanal!
Regenwassernutzung
Soll das Regenwasser genutzt werden, so ist auf den Verwendungszweck zu achten. Aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen kann das Regenwasser nicht in allen Bereichen das Trinkwasser ersetzen. Mögliche Einsatzbereiche sind die Gartenbewässerung, das Wäschewaschen und die Toilettenspülung. Je nach Nutzungsart ist zur Sicherheit eine zusätzliche Trinkwassernachspeisung erforderlich.
Bei der Regenwassernutzung für den Garten sind einfache Anlagen sinnvoll: je nach Gartengröße Regentonnen oder unterirdische Behälter. Der Überlauf wird entweder an die Kanalisation oder an eine nachgeschaltete Versickerungsanlage angeschlossen.
Insbesondere beim Neubau sollte man überlegen, ob das Regenwasser nicht auch im Haushalt Verwendung finden kann. Es wird in einem Tank, der innerhalb oder außerhalb des Gebäudes angeordnet werden kann, gesammelt und über eine Pumpe den entsprechenden Verbrauchern (Toiletten, Waschmaschine) zugeführt. Dabei ist darauf zu achten, dass die Anlage einen Überlauf in den Kanal oder in die Versickerungsanlage hat.
Regenwasserversickerung
Regenwasser, das auf dem Grundstück versickert, ist ein Gewinn für den gesamten Wasserhaushalt und ein aktiver Beitrag zum Hochwasserschutz. Die Versickerung auf dem Grundstück kann erreicht werden durch:
- Minimierung versiegelter Flächen bei Neu- oder Änderungsplanungen
- Bau von Versickerungsanlagen
Oberflächiger Regenwasserabfluss kann schon bei der Neuplanung vermieden werden, indem nur da, wo es wirklich notwendig erscheint, Flächen komplett versiegelt werden.
Als Alternative können durchlässige Oberflächenbefestigungen mit geeignetem Unterbau gewählt werden. Je nach Nutzung und erforderlicher Wasserdurchlässigkeit sind hier zu empfehlen:
- Schotterrasen
- Porenpflaster
- Rasengittersteine/ Rasenfugenpflaster
Gering verschmutze Regenabflüsse – dazu zählen z.B. Abflüsse von Dach- oder Hofflächen – können mit unterschiedlichen Methoden in den Untergrund versickert werden. Welche Methode zu wählen ist, hängt von der verfügbaren Fläche, den Bodenverhältnissen und dem Grundwasserstand ab.
Je nachdem, ob oberflächennah, mit oder ohne Zwischenspeicherung versickert wird, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Weitere, detaillierte und praxisnahe Informationen erhalten Sie bei: www.emscher-regen.de
Ist mein Grundstück für eine Versickerung geeignet?
Schutz von Gebäuden und Nachbargrundstücken
Durch die Versickerungsanlage dürfen keine Schäden an Gebäuden und Nachbargrundstücken entstehen, auch wenn die Anlage bei einem Extremregen überläuft. Abhängig von den Geländeverhältnissen ist auch zu berücksichtigen, wohin das Niederschlagswasser beim Überlaufen der Anlage fließt. Für den normalen Betrieb ist ein Abstand von etwa der anderthalbfachen Fundamenttiefe ausreichend. Bei nicht unterkellerten Gebäudeteilen sind dies etwa 3 m, bei unterkellerten Wohnhäusern etwa 6 m.
Schutz des Grundwassers
Belange des Grundwasserschutzes sind zu berücksichtigen. Daher ist ein Mindestabstand der Sohle der Versickerungsanlage zum anstehenden Grundwasser einzuhalten (Mulden und Rigolen: >1 m; Schächte > 1,50 m). Über die Filterwirkung und biologische Abbauprozesse in der Bodenschicht werden Verunreinigungen aus dem Regenwasser zurückgehalten bzw. abgebaut.
Geeignete Bodenverhältnisse
Die Versickerungsleistung des anstehenden Bodens muss ausreichen. Hierzu kann ein einfacher Bodentest (www. emscher-regen.de) auf dem Grundstück durchgeführt werden. Für die Genehmigung und mehr Planungssicherheit ist ein Bodengutachten erforderlich.
Platzverhältnisse
Für die gewählte Versickerungsanlage muss ausreichend Fläche zur Verfügung stehen. Für die Bemessung ist die Größe der angeschlossenen Flächen (z.B. Dachflächen, Hofflächen), die Wasserdurchlässigkeit des Bodens und die Regenspende aus Ihrer Region ausschlaggebend.
Die Begutachtung und Berechnung muss durch einen Fachingenieur erfolgen.
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